
Dr. Josef König
Pressestelle
Ruhr-Universität Bochum
04.10.2011 13:16
RUB-Sozialwissenschaftler erhalten Auftrag der Bundesregierung
Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert Neuberechnung des Regelbedarfs
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 geurteilt, daß die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen. Die Richter entschieden, daß die Bundesregierung die verfassungswidrigen Regelsätze für Hartz IV- Empfänger wegen methodischer Mängel neu berechnen lassen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun zwei RUB-Professoren damit betraut, bis Februar 2013 die Berechnungsgrundlagen für die Hartz IV- Sätze neu zu ermitteln - mit verbesserten Berechnungsmethoden und neueren Daten. Dr. Notburga Ott und Dr. Martin Werding aus der Sektion für Sozialpolitik und Sozialökonomie der sozialwissenschaftlichen Fakultät konnten mit ihrem Forschungskonzept den Auftrag der Bundesregierung für die RUB gewinnen.
Betrag für Kinder muss überprüft werden
Ein Hauptpunkt des Urteils vor knapp zwei Jahren war, daß der Mindestbedarf von Kindern nicht methodisch belegbar berechnet, sondern willkürlich geschätzt worden ist. Ebenso wurden die Sätze für weitere Erwachsene im Haushalt als nicht nachvollziehbar kritisiert. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung zwar für Kinder neue Regelsätze berechnet, die momentan zur Anwendung kommen. Das entsprechende Gesetz sieht jedoch eine gründliche Überprüfung aller Regelsätze bis zum Jahr 2013 vor.
Neue Methoden, neue Daten
Die bisherige Methode zur Berechnung der Hartz IV-Sätze richtet sich nach der Ausgabenstruktur der unteren Einkommensschicht, wobei mit statistischen Methoden die Konsumanteile verschiedener Haushaltsmitglieder an allen Gütergruppen ermittelt werden. „Die bisher genutzten Verteilungsschlüssel der Ausgaben für Kinder wurden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 1998 und 2003 entwickelt und geschätzt. Die Zielsetzung des Forschungsauftrags ist es, diese Schlüssel auf der Grundlage neuer Daten und weiter entwickelter statistischer Methoden zu überprüfen“, so Ott und Werding. Daraus soll dann ein neues, transparentes Berechnungssystem entstehen.
(via Informationsdienst Wissenschaft)
Kommentare
Berechnungsmethode
Das war ja einer der Punkte, die mich an dem Urteil des BVerfG gestört haben (neben der Ablehnung einer Nachzahlung bei höherer Berechnung): Das Ausgabeverhalten der "unteren Einkommensschicht" sagt nichts darüber aus, was die Menschen wirklich brauchen, sondern nur, wieviel sie überhaupt nur ausgeben können. Ob damit ihr (grundgesetzlicher Mindest-)Bedarf gedeckt ist, ist damit in keiner Weise beantwortet.
Wenn jetzt nur die Schlüssel geändert werden, aber nicht dieses Ausgabeverhalten als Basis aufgegeben wird, ist nicht mit einer wirklichen Verbesserung zu rechnen.
Neuberechnung
Wenn aber, wie gefordert die Neuberechnung transparent ist, ergeben sich auch Möglichlichkeiten, entweder Mehrbedarf anzumelden/ einzuklagen, oder gegen Ungereimtheiten zu klagen. Das war ja bisher wegen der völlig intransparenten 'Berechnung' nicht möglich. Insoweit sehe ich es als Fortschritt für die Betroffenen an, wenn die Vorgaben wirklich umgesetzt werden.